Der 2. August 2026 rückt näher

AI Act Beratung

Der EU AI Act verlangt ab dem 2. August 2026, dass Menschen erkennen können, wann eine KI im Spiel ist. Chatbots, generierte Inhalte, Emotionserkennung. Der Digital Omnibus hat die schweren Hochrisiko-Pflichten auf Dezember 2027 verschoben, die Transparenzpflichten aus Artikel 50 aber nicht. Wir sortieren mit Ihnen, was in Ihrem Haus darunter fällt, und sagen Ihnen, was bis dahin erledigt sein muss.

Verschoben wurde das Schwere, geblieben ist das Machbare

Was jetzt wirklich gilt

Viele Unternehmen haben von der Verschiebung gelesen und das Thema zur Seite gelegt. Das ist der teure Irrtum dieses Sommers. Verschoben wurden die Pflichten für Hochrisiko-Systeme, also etwa KI in der Bewerbervorauswahl oder bei der Kreditvergabe. Sie greifen erst am 2. Dezember 2027, in regulierten Produkten sogar erst 2028.

Artikel 50 dagegen steht. Wer einen Chatbot betreibt, muss ihn kennzeichnen. Wer Texte oder Bilder von einer KI erzeugen lässt und veröffentlicht, muss das offenlegen. Und Artikel 4, die Pflicht zur KI-Kompetenz der Beschäftigten, läuft bereits seit Februar 2025. Verstöße kosten bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Unser Vorgehen

1. Bestand aufnehmen

2. Einordnen

3. Umsetzen und belegen

Den Hinweis am Chatbot bauen wir ein, die Kennzeichnung generierter Inhalte ebenso. Die Schulung Ihrer Beschäftigten dokumentieren wir so, dass sie im Ernstfall auch als Nachweis taugt. Was technisch umzusetzen ist, setzen wir selbst um, denn die Systeme kennen wir.

Warum wir?

Weil wir KI nicht nur bewerten, sondern bauen. Wir betreiben selbst einen KI-Assistenten auf dieser Website, wir setzen RAG-Systeme in Unternehmen auf und wir wissen, wo im ERP die heiklen Daten liegen. Ein Compliance-Papier, das niemand umsetzen kann, hilft Ihnen nicht weiter.

Dazu kommt die Qualifikation: Unser Geschäftsführer Frank Rose ist zertifizierter KI-Spezialist (TÜV®) und Datenschutzbeauftragter (TÜV®) gemäß DSGVO und BDSG, beides geprüft von der TÜV NORD CERT GmbH. Die Fragen nach Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Auftragsverarbeitung stellen sich bei KI-Projekten ohnehin. Wir beantworten sie in einem Aufwasch.

Pflicht seit Februar 2025, und trotzdem meist ungeschult

Wir schulen Ihre Leute

Artikel 4 des AI Act verlangt, dass Beschäftigte, die mit KI arbeiten, ausreichende KI-Kompetenz haben. Kein Zertifikat, aber Wissen, das zu Rolle und Risiko passt. Diese Pflicht läuft seit Februar 2025 und wird in fast jedem Unternehmen übersehen, das wir sehen.

Wir schulen im Haus oder online, in Gruppen oder einzeln, und immer an Ihren eigenen Anwendungsfällen. Die Schulung wird protokolliert, mit Datum, Teilnehmern und Inhalten, damit Sie im Ernstfall etwas vorzeigen können.

Schulungen

KI-Grundlagen für Beschäftigte

AI Act für Verantwortliche

KI im Arbeitsalltag

Der praktische Teil: Wie formuliere ich eine Aufgabe so, dass ein brauchbares Ergebnis herauskommt? Welche Daten darf ich überhaupt eingeben und welche nicht? Wo prüfe ich nach, bevor ich etwas weitergebe? Wir schulen an Ihren eigenen Aufgaben, nicht an erfundenen Beispielen.

FAQ AI Act

Ja. Artikel 50 kennt keine Ausnahme für Kleinunternehmen. Wer einen Chatbot betreibt, muss ihn kennzeichnen, unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Erleichterungen gibt es nur bei den Hochrisiko-Pflichten, und dort in begrenztem Umfang.

Das hängt daran, wie viele Systeme im Haus laufen und wie tief wir einsteigen. Der erste Blick, also die Frage, ob Sie überhaupt betroffen sind, kostet Sie nichts. Danach bekommen Sie einen Festpreis, bevor wir anfangen.

Im Haus oder online, in der Gruppe oder einzeln, und immer an Ihren eigenen Anwendungsfällen statt an erfundenen Beispielen. Die Grundlagenschulung für Beschäftigte dauert einen halben Tag, die Schulung für Verantwortliche zum AI Act ebenfalls. Sie bekommen ein Protokoll mit Datum, Teilnehmern und Inhalten, das als Nachweis für Artikel 4 taugt.

Für interne Entwürfe nicht. Sobald ein weitgehend von KI geschriebener Text die Öffentlichkeit informieren soll, greift die Kennzeichnungspflicht, es sei denn, ein Mensch hat ihn redaktionell geprüft und übernimmt die Verantwortung. Genau das sollten Sie dokumentieren können. Und die Schulungspflicht aus Artikel 4 gilt ohnehin.

Nein. Wir ordnen Ihre Systeme technisch ein, setzen die Kennzeichnung um und dokumentieren die Schulung. Wo eine juristische Bewertung nötig wird, arbeiten wir mit Ihrem Anwalt zusammen oder empfehlen einen.

Die Bestandsaufnahme ist in der Regel an einem Tag erledigt. Die Umsetzung der Transparenzpflichten dauert bei den meisten Unternehmen wenige Tage. Wer bis zum 2. August fertig sein will, sollte jetzt anfangen, nicht Ende Juli.

Aus unserem Blog

Die Fristen, die Pflichten und ein Check zum Anklicken: EU AI Act, was am 2. August wirklich gilt und was verschoben wurde.

Sprechen wir darüber

Ein erstes Gespräch klärt in einer halben Stunde, ob Sie betroffen sind und was bis zum 2. August erledigt sein muss. Kostenfrei und unverbindlich.

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